In der aktuellen Ausgabe der n-tv (german CNN) Sendung Steuern und Recht war der Schwerpunkt Beitrag zum Thema "Meinungsäußerungen und Bewertungen im Internet - Fallstricke".
Es ging darum, wo Schreiber ggf. über die Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung hinausschießen und auf was man achten sollte.
Dazu wurde der Betreiber von Hotelkritiken.de, Donovan Dunker, interviewt. Ein Rechtsanwalt gab ebenfalls entsprechende Hinweise.
Die Sendung wurde bisher am 21. und 22. Juli 2009 ausgestrahlt und bescherte uns sehr gute Zugriffe, die Server Performance war aber dank neuer Technik kaum merklich schlechter als normal.
Was geht also nicht bei Kritiken im Internet:
vorsätzliche Unwahrheiten
Schmähkritiken (einziger Sinn dem Bewerteten zu schaden)
Beleidigungen
Vorwürfe von Straftaten (wenn diese denn nicht bereits rechtskräftig verurteilt wurden)
Verstöße gegen das Lebensmittelrecht (z.B. "vergammeltes Fleisch", wenn keine Anzeige vorliegt oder Beweise vorgelegt werden können)
Zulässig sind:
alle Werturteile, wahre Erlebnisberichte oder einfache Äußerung seiner Meinung sind hingegen vollkommen zulässig (solange die Meinung nicht beleidigend ist

).
PS: Auch wenn wir mehrfach wöchentlich Beschwerden und Aufforderungen von Hotels bekommen, die Bewertungen zu entfernen, sind nur in den seltesten Fällen die Kritiken auch nur im Ansatz zu beanstanden. In den seltenen Fällen muss vielleicht ein Satz aus der gesamten Kritik entschärft werden (z.B. Entfernung von "Herr X ist ein Arschloch und ein Dieb!"), wobei der nicht zu beanstandende Rest der Kritik bestehen bleibt..